HAMBURG. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) nicht erneut zu verlängern. Diese hatte Absprachen von Schifffahrtskonsortien darüber ermöglicht, welche Schiffe wie häufig welche Häfen und Umschlagsbetriebe anlaufen. Die Benachteiligung von Hafen- und Speditionsunternehmen gegenüber Seeschifffahrtsallianzen im Wettbewerbsrecht werde dadurch korrigiert, so ZDS-Präsidentin Angela Titzrath. Nun müsse das geltende Wettbewerbsrecht hier konsequent durchgesetzt und das Beihilferecht überprüft werden.
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