BREMERHAVEN. Anfang April hat die Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den alten Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser aufgehoben und damit den Weg für einen zügigen Neustart des Verfahrens per Maßnahmengesetz freigemacht. Bremens Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling, kommentierte diese Entwicklung so: „Die Anpassung der Fahrrinne der Außenweser ist für die Erreichbarkeit unserer Häfen, und damit auch für die künftige Wettbewerbsfähigkeit von immenser Bedeutung. Der Bundesverkehrsminister hatte uns schriftlich bestätigt, dass mit der Aufnahme der Fahrrinnen-anpassung in das Maßnahmengesetzvorbereitungs-gesetz das Verfahren nun schneller geplant und umgesetzt werden kann.“ Mit der Aufnahme der „Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser (Nord)“ in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz zählt das Weser-Projekt zu den besonders wichtigen Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger.
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